BERUFSBILD & TÄTIGKEITSPROFIL

Gartengestalter

Gartengestalter planen, bauen, gestalten, begrünen und pflegen Garten-, Park- und Grünanlagen. Sie pflanzen Rasenflächen, Sträucher, Bäume und legen Blumenbeete an. Beim Anlegen von Grünanlagen müssen sie auch Wege und Plätze anlegen und Erdarbeiten durchführen. Bei der Pflege bestehender Grünanlagen düngen und bewässern sie den Boden, entfernen das Unkraut und mähen die Rasenflächen. Sie lockern den Boden auf und setzen neue Pflanzen ein. Gartengestalter arbeiten meist in privaten Garten- und Landschaftsbaubetrieben. Auch sind Gartengestalter bei den Bundesgärten, Stadt- oder Gemeindegärtnereien tätig.

Lehrausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb und in der Berufsschule (duales Ausbildungssystem). Im Betrieb lernen die Lehrlinge die Praxis als Gärtner oder Florist kennen. In der Berufsschule erfolgt der theoretische Unterricht, wo man Dinge lernt, die im Arbeitsalltag direkt angewendet werden können. Eine dem Lehrberuf entsprechende vier- bzw. fünfjährige Ausbildung bieten auch berufsbildende Schulen wie Landwirtschaftliche Fachschule mit der Fachrichtung Gartenbau und Höhere Lehranstalt für Gartenbau mit den Ausbildungszweige „Garten- und Landschaftspflege“ oder „Erwerbsgartenbau“. Um eine Lehre abschließen zu können, muss ein aufrechtes Lehrverhältnis bestehen oder abgeschlossen worden sein und der Besuch der Berufsschule nachgewiesen werden. Fehlen Voraussetzungen, um die Lehrabschlussprüfung anzutreten, ist es in Ausnahmen möglich, bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung zu beantragen.

Berufsqualifizierung

Nach erfolgreicher Beendigung der Lehre und dem erfolgreichen Ablegen der Lehrabschlussprüfung, hat man die Qualifikation als Facharbeiter. Danach hat man die Möglichkeit, mit der Absolvierung der Meisterprüfung oder einer vorgeschrieben Praxiszeit sich als Gärtner oder Florist selbständig zu machen und sein eigenes Unternehmen zu gründen. Sein eigenes Blumengeschäft oder seinen eigenen Gartengestaltungsbetrieb kann man eröffnen, wenn man die Meisterprüfung einschließlich der Unternehmerprüfung abgelegt hat.